Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Ziel der Anlagepolitik ist auf längere Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer Wertschwankungen.
Der Fonds ist als Anleihenfonds konzipiert, der mindestens 51 % des Fondsvermögens (FV) in Schuldverschreibungen investiert. Die Veranlagung erfolgt zu mindestens 50 % des FV in Schuldverschreibungen, die im Investmentgrade - Bereich liegen. Schuldverschreibungen, die kein Rating einer anerkannten Ratingagentur aufweisen, sind mit bis zu 15 % des FV beschränkt. Unternehmensanleihen im High Yield Bereich dürfen ebenfalls bis zu 15 % des FV erworben werden. Der Fonds darf in Staatsanleihen bis zu 10 % des FV investieren. Das Fremdwährungsrisiko des Fonds ist mit maximal 25 % des FV begrenzt, wobei gegen Euro abgesicherte Fremdwährungsbestände dem Euro-Bestand zugeordnet werden. Die Veranlagung kann auch bis zu 10 % des FV über Fonds abgebildet werden. Ebenfalls kann bis zu 49 % des FV in Geldmarktinstrumente, welche von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden können, sowie Sichteinlagen und kündbare Einlagen investiert werden.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".
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