Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz mit Bezug zu einer Benchmark (je nach Marktlage 2,5 % - 7,5 %) im Zusammenhang mit einer performanceabhängigen Gebühr (mit High-Watermark Methode) und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Ziel der Anlagepolitik ist auf lange Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein Anleihenfonds und investiert mindestens 51 % des Fondsvermögens (FV) in Schuldverschreibungen von Unternehmen mit Sitz oder mit Geschäftstätigkeit in Emerging Markets in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate. Beim Anleiheninvestment wird auf Anleihen der Emerging und Frontier Markets in der jeweiligen Landeswährung oder in Doppelwährungsanleihen einer Hartwährung zurückgegriffen. Die Schuldverschreibungen unterliegen hinsichtlich ihrer Ratingeinstufung keiner Einschränkung. Ebenfalls können bis zu 10 % des FV Anleihenfonds und Geldmarktfonds jedweder Branche und Region erworben werden.
Der Fonds erwirbt keine Aktien, weder in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, noch indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate.
Der Fonds darf mehr als 35 % seines FV in Wertpapieren und/ oder Geldmarktinstrumenten von Mitgliedsstaaten, Gebietskörperschaften oder internationalen Einrichtungen öffentlich-rechtlichen Charakters anlegen. Die genaue Auflistung der Emittenten finden Sie im Prospekt, Abschnitt I, Punkt 1.12. Der Fonds kann außerdem bis zu 49 % des FV in Geldmarktinstrumente und Schuldverschreibungen, welche von Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden können, sowie Sichteinlagen und kündbare Einlagen investieren.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".
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