MASTERINVEST Mitwirkungspolitik

Mitwirkungspolitik NEU
MASTERINVEST hat gemäß §26 InvFG 2011 bzw. Art. 37 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 die Verpflichtung eine Strategie zu erstellen, in der festgelegt ist, wann und wie gegebenenfalls Stimmrechte, die mit den Vermögensgegenständen in den von ihr verwalteten Investmentfonds verbunden sind, ausgeübt werden sollen, damit diese ausschließlich zum Nutzen der betroffenen Investmentfonds ausgeübt werden.

Um die Konsistenz und Transparenz unseres Abstimmungsverhaltens, wie auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Investmentfondsgesetzes 2011 (§ 26 InvFG 2011), des österreichischen Börsegesetzes (insbesondere der §§ 185 und 187 BörseG 2018) und der neuen ESG-Regulierung (SFDR Sustainable Finance Disclosure Regulation; Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung) zu gewährleisten, hat die MASTERINVEST ihre Voting Policy weiterentwickelt. Diese Mitwirkungspolitik unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website https://www.masterinvest.at/Rechtliche-Hinweise veröffentlicht.

Mit 15.6.2022 zieht MASTERINVEST bei der Stimmrechtsabgabe die jeweils länderspezifischen Guidelines von Glass Lewis www.glasslewis.com/voting-policies-current heran, die jeweils lokale Rahmenbedingungen berücksichtigen. Zusätzlich zu den jeweils länderspezifischen Guidelines kommt für alle Investmentfonds die ESG Policy von Glass Lewis zur Anwendung zur Anwendung. Das Abstimmungsverhalten wird zukünftig zumindest jährlich auf https://www.masterinvest.at/Rechtliche-Hinweise veröffentlicht.

Im Anhang finden Sie die aktuelle Fassung der Mitwirkungspolitik, sowie die detaillierte Beschreibung der Glass Lewis ESG Policy. Die Auslagerung der Stimmrechtsabgabe an Glass Lewis wurde in den Fonds-Prospekten entsprechend angepasst und der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) angezeigt.


ESG Policy von Glass Lewis


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