Offenlegungsverordnung

Offenlegungsverordnung
Brüssel meint es mit dem Klimaschutz ernst: Die Offenlegungsverordnung („Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungs-sektor“) wurde am 9. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab dem 10. März 2021.
Ziel der Verordnung ist die Harmonisierung von nachhaltigkeitsbezogenen Regeln auf europäischer Ebene.


Die Verordnung wird von einer Vielzahl weiterer regulatorischer Bestimmungen begleitet, die sich in naher Zukunft sehr dynamisch weiterentwickeln und daher von uns laufend angepasst werden.


Unsere Informationen zu unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen finden Sie im Anhang. Auf unserer Homepage unter: „SERVICE“ / „RECHTLICHE HINWEISE“: www.masterinvest.at/Rechtliche-Hinweise werden wir alle zukünftigen Anpassungen und Änderungen publizieren.


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