Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Ziel der Anlagepolitik ist auf lange Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme hoher Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein Aktienfonds und investiert mindestens 51 % seines Fondsvermögens (FV) in Aktien und aktiengleichwertige Wertpapiere (auch im Sinne des dt. InvFG), jedweder Region, Branche und Währung, in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln.
Bis zu 49 % des FV können in Geldmarktinstrumente, Schuldverschreibungen oder sonstigen verbrieften Schuldtiteln, welche von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden können, investiert werden. Die Veranlagung kann auch bis zu 10 % des FV über Fonds abgebildet werden. Sichteinlagen und kündbare Einlagen dürfen bis zu 49 % des FV gehalten werden.
Transaktionsgebühren für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren wirken sich erheblich auf die Wertentwicklung des Fonds aus. Sie entstehen zusätzlich zu den unter „Kosten“ angeführten Prozentsätzen.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".