Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Ziel der Anlagepolitik ist auf mittlere Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme geringer Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein „mündelsicherer Rentenfonds“ und ist ebenfalls für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen geeignet.
Der Fonds veranlagt mindestens 90 % des Fondsvermögens (FV) in Schuldverschreibungen inländischer Aussteller, die auf Euro lauten.
Ebenfalls kann bis zu 10 % des FV in auf Euro lautende Geldmarktinstrumente investiert werden.
Geldmarktinstrumente sowie Schuldverschreibungen, welche erworben werden, können von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden.
Der Fonds darf mehr als 35 % seines FV in Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten des Bundes und eines der Länder anlegen. Die genaue Auflistung der Emittenten finden Sie im Prospekt, Abschnitt I, Punkt 1.12.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".