Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Ziel der Anlagepolitik ist auf lange Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme hoher Wertschwankungen.
Für den Aktienfonds werden mindestens 51% des Fondsvermögens (FV) und in Summe bis zu 100 % des FV in Aktienfonds investiert.
Die Auswahl der Subfonds erfolgt anhand quantitativer und qualitativer Kriterien.
Bis zu 49 % des FV können in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten investiert werden. Geldmarktinstrumente und Sichteinlagen, welche erworben werden, können von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden.
Die Veranlagung kann auch bis zu 10 % des FV über Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß § 166 Abs. 1 Z 3 InvFG abgebildet werden.
Mindestens 25 % des FV werden laufend in Kapitalbeteiligungen im Sinne des dt. InvStG gehalten.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".