Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Ziel der Anlagepolitik ist auf mittlere Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme geringer Wertschwankungen.
Für den Fonds werden mindestens 51 % des Fondsvermögens (FV) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel erworben. Davon werden mindestens 51 % hinsichtlich der Beurteilung der Bonität von anerkannten Rating-Agenturen in das Investment-Grade-Segment eingestuft. Die gleichen Voraussetzungen werden auch dann erfüllt, wenn es sich um staatlich garantierte Wertpapiere handelt. Bis zu maximal 49 % des FV können in Schuldverschreibungen mit einer Restlaufzeit größer als 3 Jahren investiert werden.
Der Fonds kann ebenfalls Geldmarktinstrumente erwerben, die hinsichtlich der Bonität in das Investment-Grade-Segment eingestuft sind. Die Duration des Fonds darf maximal 1 Jahr betragen. Die Veranlagung erfolgt ausschließlich in Euro.
Geldmarktinstrumente sowie Schuldverschreibungen, welche erworben werden, können von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden. Der Fonds kann bis zu 49 % des FV in Sichteinlagen und kündbare Einlagen und bis zu 10 % des FV in Fonds investieren.
Der Fonds darf mehr als 35 % seines FV in Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten von Mitgliedsstaaten, Gebietskörperschaften oder internationalen Einrichtungen öffentlich-rechtlichen Charakters anlegen. Die genaue Auflistung der Emittenten finden Sie im Prospekt, Abschnitt I, Punkt 1.12.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".