Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Ziel der Anlagepolitik ist auf lange Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme hoher Wertschwankungen.
Der Fonds investiert mindestens 51 % des Fondsvermögens (FV) in Aktienfonds, die ihrerseits in bestimmte Regionen, Branchen oder nach bestimmten Managementstilen veranlagen. Bis maximal 15 % des FV können auch Fonds gekauft werden, die in geldmarktnahe Schuldverschreibungen und andere Finanzinstrumente investieren. Daneben kann auch in Indexzertifkate investiert werden. Zur Beimischung können Aktien und Schuldverschreibungen erworben werden. Im Fonds dürfen Sichteinlagen oder kündbare Einlagen sowie Geldmarktinstrumente bis zu 49 % des FV gehalten werden. Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente welche erworben werden, können von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden. Die Veranlagung kann bis zu 100 % des FV über Fonds abgebildet werden.
Mindestens 25 % des FV werden laufend in Kapitalbeteiligungen im Sinne des dt. InvStG gehalten.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".