Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz mit Bezug zu einer Benchmark (1-Monats-Euribor +1%) im Zusammenhang mit einer performanceabhängigen Gebühr (mit High-Watermark Methode) und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Ziel der Anlagepolitik ist auf längere Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein gemischter Fonds und berücksichtigt § 25 Pensionskassengesetz (PKG) in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2015 sowie das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz und ist damit für Mitarbeitervorsorgekassen geeignet.
Es können bis zu 100 % des Fondsvermögens (FV) Anleihen erworben werden, wobei hierbei in zumindest 51 % Anleihen im Investmentgrade Bereich investiert wird. Die durchschnittliche Duration (exkl. Rentenfonds) von maximal 5 Jahren wird nicht überschritten. Die erworbenen Schuldverschreibungen können von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden. Der Aktienanteil beträgt maximal 30 % des FV, wobei hierbei der maximale Anteil an Alternativen Investments von 5 % mit eingerechnet wird. Ebenfalls können Anteile an Immobilienfonds bis zu 10 % des FV erworben werden. Veranlagungen in auf ausländische Währung lautende Vermögenswerte werden zu mindestens 80 % abgesichert, daher kann das offene Währungsrisiko maximal 20 % betragen. Die Veranlagung kann bis zu 30 % des FV über Fonds abgebildet werden. Der Fonds kann bis zu 20 % des FV in Sichteinlagen und kündbare Einlagen investieren.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".