Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Ziel der Anlagepolitik ist auf lange Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme hoher Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein Aktienfonds und investiert mind. 51 % des Fondsvermögens (FV) in Aktienfonds, Aktien und aktiengleichwertige Wertpapiere, jedweder Region, Branche und Währung. Daneben können auch gemischte Fonds erworben werden.
Die Veranlagung kann auch bis zu 100 % des FV über Investmentfonds abgebildet werden. Die Auswahl der Subfonds erfolgt anhand quantitativer und qualitativer Kriterien.
Geldmarktinstrumente, Sichteinlagen und kündbare Einlagen dürfen bis zu 49 % des FV gehalten werden. Geldmarktinstrumente welche erworben werden, können von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden.
Mindestens 25 % des FV werden laufend in Kapitalbeteiligungen im Sinne des dt. InvStG gehalten.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".