Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Ziel der Anlagepolitik ist auf längere Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein Anleihenfonds und investiert mind. 51 % des Fondsvermögens (FV) in Anleihenfonds sowie Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel jedweder Region, Branche und Währung. Für die Auswahl werden verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel Laufzeit, Bonität, Besicherung, oder andere berücksichtigt.
Der Fonds erwirbt keine Aktien, weder in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln noch indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate. Die Veranlagung kann auch bis zu 100 % des FV über Investmentfonds abgebildet werden. Die Auswahl der Subfonds erfolgt anhand quantitativer und qualitativer Kriterien.
Geldmarktinstrumente, Sichteinlagen und kündbare Einlagen dürfen bis zu 49 % des FV gehalten werden. Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente welche erworben werden, können von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden.
Der Fonds darf mehr als 35 % seines FV in Wertpapieren und/ oder Geldmarktinstrumenten von Mitgliedsstaaten, Gebietskörperschaften oder internationalen Einrichtungen öffentlich-rechtlichen Charakters anlegen. Die genaue Auflistung der Emittenten finden Sie im Prospekt, Abschnitt I, Punkt 1.12.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".