Berechnung im Mai 2023
Empfohlene Haltedauer: 6 Jahre
Anlagebeispiel: 10.000 EUR Szenarien | Wenn Sie nach 1 Jahr aussteigen | Wenn Sie nach 6 Jahren aussteigen | |
Minimum | Es gibt keine garantierte Mindestrendite. Sie könnten Ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren. | ||
Stressszenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | -100,00 % 0,00 EUR | -100,00 % 0,00 EUR |
Pessimistisches Szenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | -100,00 % 0,00 EUR | -100,00 % 0,00 EUR |
Mittleres Szenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | -0,03 % 9.997,19 EUR | 3,58 % 12.350,11 EUR |
Optimistisches Szenario | Jährliche Durchschnittsrendite Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten | 19,30 % 11.930,08 EUR | 5,69 % 13.936,76 EUR |
Performance-Szenarien-Daten von Vormonaten finden Sie hier.
Wertentwicklung in der Vergangenheit
Dieses Diagramm zeigt die Wertentwicklung des Fonds als prozentualen Verlust oder Gewinn pro Jahr über die letzten 1 Jahre.
Die Wertentwicklung wird nach Abzug der laufenden Kosten dargestellt. Ein- und Ausstiegskosten werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Wertentwicklung pro Kalenderjahr in Prozent
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein zuverlässiger Indikator für die Wertentwicklung in der Zukunft. Die Märkte könnten sich künftig völlig anders entwickeln.
Anhand des Diagramms können Sie bewerten, wie der Fonds in der Vergangenheit verwaltet wurde.
Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und fördert ökologische/soziale Merkmale iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“). Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Der Mindestanteil an Investitionen in ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung beträgt 0 %.
Ziel der Anlagepolitik ist auf lange Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer bis hoher Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein gemischter Fonds und wählt Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG und unter Einhaltung des § 25 Pensionskassengesetz (PKG in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2015) aus. Daher ist der Fonds auch für Veranlagungen gemäß §14 EstG geeignet. Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel sowie Rentenfonds dürfen bis zu 100 % des Fondsvermögens (FV) erworben werden. Die maximale Anlagegrenze der Aktien, aktienähnlichen Wertpapiere sowie Aktienfonds beträgt 50 % des FV. Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente, welche erworben werden, können von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden. Die Veranlagung kann bis zu 100 % des FV über Investmentfonds abgebildet werden. Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß § 166 Abs. 1 Z. 3 InvFG dürfen insgesamt bis zu 10% des FV erworben werden. In Anteile an Immobilienfonds können insgesamt bis zu 20 % des FV investiert werden. Ebenfalls kann bis zu 100 % des Fondsvermögens in Sichteinlagen und kündbare Einlagen investiert werden.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".
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