Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Für den Fonds können Veranlagungsinstrumente von Emittenten erworben werden, in deren Geschäftspolitik nachhaltige Grundprinzipien erkennbar sind.
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Ziel der Anlagepolitik ist auf längere Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein Anleihenfonds. Der Fonds investiert mindestens 51 % des Fondsvermögens (FV) in Schuldverschreibungen von Staaten, Unternehmen und Kreditinstituten. Des Weiteren ist der Erwerb von Fonds bis 49 % des FV möglich. Anteile an OGA dürfen bis 30 % erworben werden. Hinsichtlich ihres Sitzes unterliegen die Emittenten keinen geographischen Beschränkungen. Daneben können Geldmarktinstrumente sowie Sichteinlagen und kündbare Einlagen bis zu 49 % des FV erworben werden.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".