Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Für den Fonds können Veranlagungsinstrumente von Emittenten erworben werden, in deren Geschäftspolitik nachhaltige Grundprinzipien erkennbar sind.
Ziel der Anlagepolitik ist auf längere Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein Anleihenfonds. Der Fonds investiert mindestens 51 % des Fondsvermögens (FV) in Schuldverschreibungen von Staaten, Unternehmen und Kreditinstituten. Des Weiteren ist der Erwerb von Fonds bis 49 % des FV möglich. Anteile an OGA dürfen bis 30 % erworben werden. Hinsichtlich ihres Sitzes unterliegen die Emittenten keinen geographischen Beschränkungen. Daneben können Geldmarktinstrumente sowie Sichteinlagen und kündbare Einlagen bis zu 49 % des FV erworben werden.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".