Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Für den Fonds können Veranlagungsinstrumente von Emittenten erworben werden, in deren Geschäftspolitik nachhaltige Grundprinzipien erkennbar sind.
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Ziel der Anlagepolitik ist auf lange Sicht die Erwirtschaftung eines hohen Wertzuwachses unter Inkaufnahme sehr hoher Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein Aktienfonds. Der Fonds investiert mindestens 51 % des Fondsvermögens (FV) in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere von inländischen und ausländischen Unternehmen. Des Weiteren ist der Erwerb von Schuldverschreibungen oder sonstigen verbrieften Schuldtiteln sowie Fonds möglich. Anteile an Fonds dürfen bis zu 49 % des FV erworben werden, Anteile an OGA bis zu 30 %. Hinsichtlich ihres Sitzes unterliegen die Emittenten keinen geographischen Beschränkungen. Daneben können Geldmarktinstrumente sowie Sichteinlagen und kündbare Einlagen bis zu 49 % des FV erworben werden. Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente, welche erworben werden, können von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".