Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an.
Bei der Auswahl der Vermögenswerte werden überwiegend soziale und ökologische Ausschluss- und Qualitätskriterien angewendet.
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Ziel der Anlagepolitik ist auf längere Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein gemischter Fonds und wählt Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG und unter Einhaltung des § 25 Pensionskassengesetz (PKG in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2015) aus. Daher ist der Fonds auch für Veranlagungen gemäß §14 EstG geeignet.
Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel sowie Rentenfonds dürfen bis zu 100 % des Fondsvermögens (FV) erworben werden. Die maximale Anlagegrenze der Aktien, aktienähnlichen Wertpapiere sowie Aktienfonds beträgt 50 % des FV. Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente, welche erworben werden, können von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden.
Die Veranlagung kann bis zu 100 % des FV über Investmentfonds abgebildet werden. Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß § 166 Abs. 1 Z. 3 InvFG dürfen insgesamt bis zu 10% des FV erworben werden. In Anteile an Immobilienfonds können insgesamt bis zu 20 % des FV investiert werden.
Ebenfalls kann bis zu 100 % des Fondsvermögens in Sichteinlagen und kündbare Einlagen investiert werden.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".
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