Der Fonds verfolgt einen aktiven Managementansatz ohne Bezug auf eine Benchmark und strebt nachhaltige Investitionen iSd. Artikels 8 der VO (EU) Nr. 2019/2088 an. Für den Fonds können Veranlagungsinstrumente von Emittenten erworben werden, in deren Geschäftspolitik nachhaltige Grundprinzipien erkennbar sind.
Ziel der Anlagepolitik ist auf lange Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer bis hoher Wertschwankungen.
Der Fonds ist ein Anleihenfonds. Der Fonds investiert mindestens 51 % des Fondsvermögens (FV) in Anleihen und/oder Anleihenfonds. Daneben können auch Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel sowie Geldmarktinstrumente direkt oder indirekt über Fonds erworben werden. Hinsichtlich ihres Sitzes unterliegen die Emittenten keinen geographischen Beschränkungen. Anteile an OGA dürfen bis zu 30 % des FV erworben werden. Ebenfalls kann bis zu 49 % des FV in Geldmarktinstrumente sowie Sichteinlagen und kündbare Einlagen investiert werden. Erworbene Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente können von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden.
Bei dem Investmentfonds handelt es sich gemäß der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten um einen ARTIKEL 8 - "ESG-Fonds".
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