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BREXIT (1)

Das Austrittsdatum Großbritanniens (29.3.2019) naht mit Riesenschritten.

Die Politik hat noch immer keine Antworten wie es danach weitergehen soll. Insbesondere im Bereich der Finanzindustrie würden einfache politische Entscheidungen den Druck auf die Industrie wesentlich reduzieren und Planungssicherheit bieten.

Gerne möchten wir Sie kontinuierlich über die aktuellsten Entwicklungen bei den für uns relevanten Punkten zum Thema Brexit informieren. Eines der aus Fonds-Branchensicht kritischsten Themen ist die Frage, ob es im Fall eines „harten Brexits“ aufsichtsrechtliche Übergangsfristen gibt.

Offen ist z.B. in Bezug auf ausgelagerte Asset-Management-Mandate, bei welchen das Portfolio Management auf Gesellschaften mit Sitz in Großbritannien ausgelagert wurde, die Frage, ob die europäische bzw. österreichische Aufsichtsbehörde bis zum Austritt aufsichtsrechtliche Voraussetzungen schaffen würde die Übergangsfristen oder ähnliches ermöglichen würde. Ein wesentlicher rechtlicher Baustein wäre z.B. der Abschluss eines sogenannten Memorandum of Understandings (MoU) zwischen der europäischen/österreichischen und der britischen Aufsichtsbehörde.

Damit würde es Planungssicherheit für die weitere Zusammenarbeit mit ausgelagerten Portfolio Managern geben. Die Zusammenarbeit wäre dann unter den gleichen Parametern möglich wie mit anderen Portfolio Managern außerhalb der EU, mit denen Aufsichtsbehörden ein MoU haben.

Leider sind bis dato noch keine positiven Signale von den Aufsichtsbehörden zu vernehmen.

Ein weiterer Themenkomplex betrifft Investmentfonds mit OTC- und börsegehandelten Derivaten:

Mit jenen OTC-Kontrahenten aus UK, mit denen die Fonds der MASTERINVEST offene Positionen haben, wird das Neugeschäft auf andere EU-Einheiten verlagert. Daher werden neue OTC-Rahmenverträge abgeschlossen die für das Neugeschäft ab dem 30.03.2019 als Grundlage dienen. Bestehende Positionen können aus regulatorischer Sicht beim ursprünglichen UK-Kontrahenten verbleiben.

Ebenso hat MASTERINVEST bereits das FIA Protokoll unterzeichnet, wodurch Give-Up-Agreements für den Handel von ETDs von britischen Einheiten auf europäische Einheiten übergehen.

Sobald sich in der anhaltenden und sehr dynamischen politischen Diskussion für unser gemeinsames Geschäft relevante Entwicklungen ergeben, werden wir unsere Kunden und Partner selbstverständlich umgehend informieren.