Aufgrund neuer europäischer regulatorischer Vorgaben werden bei den von der MASTERINVEST verwalteten Investmentfonds ab April 2026 sogenannte Liquiditätsmanagement Instrumente (Liquidity Management Tools – LMTs) eingeführt.
Hintergrund dieser Änderungen ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927, mit der sowohl die OGAW Richtlinie 2009/65/EG als auch die AIFM Richtlinie 2011/61/EU angepasst wurden.
Die gesetzlichen Änderungen verpflichten alle EU Verwaltungsgesellschaften, ihr Liquiditätsrisikomanagement weiterzuentwickeln und bestimmte, gesetzlich vorgegebene Instrumente zur Steuerung der Fondsliquidität aufzunehmen.
Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahmen ist es,
• die Steuerung von Liquiditätsrisiken in Investmentfonds zu verbessern,
• eine ordnungsgemäße Abwicklung von Anteilsrücknahmen auch in angespannten Marktphasen sicherzustellen und
• die Interessen sowohl rückgebender als auch verbleibender Investoren zu schützen.
Für die von MASTERINVEST verwalteten Fonds werden folgende gesetzlich normierten LMTs vorgesehen:
• Rücknahmebeschränkung
• Verlängerung der Kündigungsfrist (Rücknahmefrist)
Rücknahmebeschränkung:
Unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten kann die Verwaltungsgesellschaft Rücknahmeanträge vorübergehend nur teilweise ausführen, sofern dies zur geordneten Liquiditätssteuerung und zum Schutz aller Anteilinhaber erforderlich ist.
Verlängerung der Kündigungsfrist (Rücknahmefrist):
Die Rücknahmefrist kann vorübergehend verlängert werden, um dem Fonds zusätzliche Zeit zu geben, Vermögenswerte geordnet zu veräußern und die erforderliche Liquidität bereitzustellen.